Mit einer außerklinischen Intensivpflege (Intensivpflege zu Hause) können viele Patienten und Patientinnen – trotz einer Beatmungstherapie bzw. Heimbeatmung – weiterhin in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben und auch möglichst Selbst bestimmt leben.
Die Pflege von Patienten und Patientinnen mit Heimbeatmung im eigenen Wohnumfeld ist sehr anspruchsvoll. Die korrekte Handhabung der notwendigen Geräte, die Überwachung und das Monitoring, die gewissenhafte und penible Hygiene und das richtige Verhalten im Notfall durch die Pflegenden, ist für die beatmeten Patienten und Patientinnen lebenswichtig. Dabei spielen sowohl die Kompetenzen der Pflegenden, als auch die räumliche und technische Ausstattung eine wichtige Rolle.
Welche Aufgaben haben Pflegedienste bei der Beatmungstherapie bzw. Heimbeatmung in der Intensivpflege?
Nicht jeder Pflegedienst ist in der Lage die Versorgung für zu beatmete Patienten und Patientinnen zu übernehmen. Dafür gibt es Intensivpflegedienste wie uns, die sich unter anderem auf die außerklinische Beatmung spezialisiert haben. Unsere Aufgabe ist es daher, für eine gute, sichere und zuverlässige Pflege zu sorgen. Wir als Intensivpflegedienst haben die Pflicht, die vereinbarten Leistungen mit der Krankenkasse (gesetzlich oder privat) sowie die ärztlichen Verordnungen gewissenhaft und verlässlich umzusetzen.
Die konkreten Pflichten, für uns als Intensivpflegedienst, richten sich nach den Bedürfnissen der beatmeten Patienten und Patientinnen in der Intensivpflege. Zu unseren Aufgaben gehört es, die beatmete Patienten und Patientinnen und ihre Angehörigen in ihrem Alltag zu unterstützen. Wir als Intensivpflegedienst müssen sicherstellen, dass unser Pflegefachpersonal den Gesundheitszustand unsere Patienten und Patientinnen und die Beatmung überwachen und die Beatmungstechnik mit dem Beatmungszubehör richtig bedienen können. Unser Pflegfachpersonal kann selbstverständlich einen Verbandswechsel durchführen, Medikamente und Sondennahrung verabreichen, sowie Sekret aus den Atemwegen entfernen. Ferner gehört es auch zu den Aufgaben unseres Pflegfachpersonals Speisen und Getränke anzureichen, die Patienten und Patientinnen zu mobilisieren oder bei der Körperpflege zu helfen.
Wir als Intensivpflegedienst müssen verbindliche Qualitätsvorgaben in der Intensivpflege einhalten
Wir werden jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft. Dieser kontrolliert unter anderem, ob die ärztlichen Verordnungen umgesetzt und die pflegerischen Leistungen richtig dokumentiert und auch abgerechnet werden. Außerdem überprüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung , ob unser Personal qualifiziert und eingearbeitet ist. Ferner wird kontrolliert, ob die strengen Hygienevorgaben beachtet werden und ob es klare Regeln gibt, was in Notfällen zu tun ist. Zudem wird stichprobenartig unsere Qualität der Pflege bei einzelnen Patienten und Patientinnen untersucht.
Unser Führungsteam berät und informiert unser Pflegepersonal regelmäßig über neueste Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Intensivpflegedienst bzw. in der Intensivpflege. Dadurch können wir einen kontinuierlichen Fortbildungsprozess garantieren, damit unser gesamtes Personal immer auf dem aktuellsten Stand in der (Intensiv-) Krankenpflege ist.
Wir als L&W Intensivpflegedienst aus München stehen für Kompetenz und Menschlichkeit. Wir verfolgen zudem das Ziel, hilfsbedürftigen Patienten und Patientinnen auch in der Intensivpflege zu Hause ein Maximum an Autonomie und Würde zu garantieren.