Für jeden ist es eine neue und ungewohnte Situation, nach einem Krankenhausaufenthalt selbst auf intensivmedizinische Pflege (Intensivpflege) angewiesen zu sein oder sich um einen Angehörigen zu kümmern, der nun intensivmedizinisch betreut werden muss. Oft wird dies von einem selber oder dem pflegendem Angehörigen als belastend empfunden. Alle stehen vor einer neuen und unbekannten Aufgabe und niemand weiß so recht, wie es zukünftig weitergehen soll. Aus diesem Grunde ist es nicht verwunderlich, dass diese Situation (die Situation der Intensivpflege) mit Ängsten und Unsicherheiten besetzt ist.
Aus diesem Grunde haben Betroffene und/oder Angehörige nur noch wenig Zeit, um sich beispielsweise um die Kommunikation und Verhandlungen mit Kostenträgern zu kümmern, die aber dennoch zeitnah erledigt werden müssen.
Wir helfen Ihnen bei der Kommunikation und den Verhandlungen mit dem Kostenträger
Für Personen, die sich noch nie mit der Thematik der häuslichen Intensivpflege auseinandersetzen mussten, ist es in dieser neuen und belastenden Situation nicht einfach, zeitnah und adäquat mit dem Kostenträger zu kommunizieren bzw. zu verhandeln.
Nach den gesetzlichen Regelungen ist die häusliche Intensivpflege (Pflege zu Hause) der stationären Versorgung der Patienten in der Regel vorzuziehen. Generell kann man sagen, dass es keine Schwierigkeiten mit den Kostenträgern bei der Kostenübernahme gibt. Dennoch sind alle Entscheidungen der Kostenträger auch Einzelfallentscheidungen. Dies gilt es immer zu bedenken!
Für Betroffene und/oder Angehörige ist es teilweise schon nicht ganz einfach, den richtigen Ansprechpartner beim Kostenträger zu finden und/oder die entsprechenden Leistungen richtig zu beantragen.
Wer zahlt was in der außenklinischen Intensivpflege (Intensivpflege zu Hause)?
Nicht alle Leistungen der außerklinischen Intensivpflege beruhen auf demselben Gesetz, werden vom einem Kostenträger gezahlt oder müssen an der gleichen Stelle beantragt werden. Manche Leistungen werden von der Krankenkasse und andere Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie hier tatkräftig unterstützen. Wenn Sie uns die Kommunikation und Verhandlung mit den Kostenträgern übertragen, haben Sie wieder mehr Kapazitäten für vorrangigere Themen und Dinge und müssen sich in dieser schwierigen Situation nicht noch mit Anträgen und Kostenbewilligungen herumschlagen.
Wenn der Umfang der Pflegebedürftigkeit erstmals geklärt ist, werden wir alle erforderlichen Leistungen für die Grundpflege und die Behandlungspflege sowie für die erforderlichen Hilfsmittel bei den zuständigen Leistungsträgern stellen.
Wir würden uns freuen, wenn wir – der L&W Intensivpflegedienst aus Gräfelfing bei München – Sie hierbei tatkräftig unterstützen dürfen!
Wenn Sie darüber hinaus noch weitere Fragen zu den Verhandlungen mit den Kostenträgern haben, dann rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail:
Persönliche Anfragen bitte direkt an Frau Sandra Räbiger oder Herrn Stefan Hille senden:
Telefon: 089-75979490 oder
per E-Mail an: mail@lw-intensiv.de
L & W Intensivpflegedienst GmbH
Edelsbergstr. 8 – 80686 München